Erneutes Anwaltsschreiben an den Held der Steine: Eine Einordnung der Situation

Held Der Steine: Einordnung der zweiten Abmahnung
Screenshot aus einem aktuellen Video vom Held der Steine

Update (30. Januar, 00:10 Uhr): Aus gegebenen Anlass nochmal ein kleines Update: Zunächst mal vielen Dank für euer reges Interesse an diesem Artikel und die vielen Kommentare. Aktuell kommen wir mit der Moderation nicht so schnell hinterher und es müssen noch viele Kommentare freigeschaltet, beantwortet und ggf. auch gelöscht werden, denn:

Wie wir schon anfangs gesagt hatte, dient dieser Artikel nicht dazu, den Held der Steine oder andere Akteure zu bewerten oder gar zu beleidigen. Daher werden wir Kommentare, die sich hier einfach nur über ihn (oder andere) auskotzen wollen, nicht freischalten oder nachträglich moderieren!


Seit einigen Tagen ist in der LEGO- und Klemmbaustein-Welt wieder eine Menge los und die Kommentarspalten rund um das Thema “LEGO vs. Held der Steine” quellen über. Das Video, das Thomas Panke zu einem Schreiben der LEGO Gruppe veröffentlicht hat, ist (wie es zu erwarten war) zwischenzeitlich auf Platz 1 in den Youtube-Trends gelistet und erregt jede Menge Aufmerksamkeit.

Wir haben uns die Zeit genommen, die im Video angesprochenen Themen einmal möglichst nüchtern zu beleuchten. Wir wollen dabei dem Video einen Kontext geben und haben uns dazu auch mit Anwälten zu dem Thema ausgetauscht.

Wir wissen natürlich, dass das Thema aktuell stark polarisiert und möchten euch daher schon vorab darum bitten, in den Kommentaren freundlich miteinander umzugehen und unsere Netiquette dabei zu beachten.

Was ist passiert?

Zunächst einmal wollen wir kurz einordnen, was passiert ist. Dazu ist wichtig klarzustellen, dass wir selbst die Abmahnung nicht vorliegen haben und uns somit nur auf das beziehen können, was Thomas Panke im Video erklärt und was wir aus anderen Quellen in Erfahrungen bringen konnten.

Am 26. Januar 2021 veröffentlichte Thomas Panke auf seinem Youtube-Kanal “Held der Steine Inh. Thomas Panke” ein Video mit dem Titel EXTRABLATT!! LEGO® verlangt, dass ich meine Videos lösche!. Das Video hat zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels über 1,5 Millionen Aufrufe.

Was der Überschrift nach so verstanden werden könnte, als würde LEGO generell alle Videos des Kanals löschen lassen wollen, entpuppt sich nach Sichtung des Videos und der zugehörigen Beschreibung als eine Beanstandung von einigen (der Videobeschreibung nach fünf) Videos, die in einem relativ kurzen Zeitraum vom 19. Dezember 2020 bis zum 9. Januar 2021 online gingen.

Alle diese Videos haben gemeinsam, dass Thomas Panke in ihnen entweder im Titel oder im Inhalt des Videos die dort besprochenen Klemmbausteine (es ging hier konkret um die Marken Xingbao, BlueBrixx und CADA) als “LEGO”, oder auch “Lego” bzw. “Legos” bezeichnet.

In seinem Video zitiert der Held der Steine nun in gewohnter Manier aus einem Schreiben, das ihn von der LEGO Juris A/S (dem Teil der LEGO Gruppe, dem die unterschiedlichen Marken der LEGO Gruppe angehören) über eine Frankfurter Anwaltskanzlei (vermutlich Hogan Lovells) erreicht hat. Laut seinen Aussagen ging das Schreiben am 25. Januar bei ihm ein. Die abgemahnten Videos sollte er bis zum 28. Januar löschen und kam dem auch nach.

LEGO sieht in den beanstandeten Videos die eigene Wortmarke verletzt und fürchtet außerdem, so wird es zumindest im Video dargestellt, dass Thomas Panke mit seinen Äußerungen eben auch seine Zuschauer beeinflussen könnte. Diese Befürchtung kommt wohl nicht von ungefähr, denn neben seiner Tätigkeit als gewerblicher Händler und Betreiber eines Youtube-Kanals ist Thomas Panke eben auch ein Influencer mit einer Reichweite von über 500.000 Abonnenten alleine auf Youtube und hat in der Klemmbaustein-Welt nun schon mehrere Begriffe geprägt, die in den Kommentarspalten in Blogs, sozialen Medien und natürlich bei Youtube rege gebraucht werden.

Wieso gerade diese fünf Videos?

LEGO hat in dem Kanal zum aktuellen Zeitpunkt lediglich fünf Videos beanstandet. Soweit wir das in unserer Recherche für diesen Artikel nachvollziehen konnten, sind das auch die einzigen Videos, in denen der Held der Steine die Bezeichnung “LEGO” (oder eben “Lego” oder “Legos”) ausdrücklich für andere Klemmbausteine nutzt und dies auch teilweise sehr prominent im Titel unterbringt. Es ist also nicht so, dass LEGO hier gegen etwas vorgeht, was es so im Kanal von Thomas Panke schon immer gab, sondern um etwas, was dort erst seit wenigen Wochen vorkam.

So nutzt er in einem (mittlerweile gelöschten) Video die Formulierung “LEGO Technic von Cada” und in einem anderen (ebenfalls gelöschten) Video fällt der Satz “Wenn ihr LEGO Technic mögt, dann kauft doch LEGO Technic einfach von Cada”. In letzterem Video war “LEGO von Cada” auch als Name für eine Kapitelmarke hinterlegt. Mittlerweile sind beide Videos gelöscht. In anderen Videos ist vermutlich der Titel das Problem, denn diese hießen wie folgt:

  • “Die schönste Feuerwache aus Lego! BlueBrixx® Specials 102586”
  • “Kingdom Come Deliverance® aus Legos! Pescheks Wassermühle von Xingbao®/BlueBrixx® XBA-11007”
  • “Immer mehr Mittelalter-Legos: Martins Schmiede – Kingdom Come Deliverance Xingbao®/BlueBrixx® 11006”

Aber warum tauchten diese Formulierungen erst seit wenigen Wochen in seinen Videos auf? Denn entgegen des Eindrucks, dem man im Video bekommt, wurden zumindest auf Thomas Pankes Kanal andere Klemmbausteine vor dem 19. Dezember 2020 noch nicht als “LEGO” bezeichnet.

Es könnte hier einen Zusammenhang mit einem anderen Video geben. Alle fünf Videos entstanden, nachdem Thorsten Klahold (bekannt als “Johnnys World”) sich in seinem Video nach einer Abmahnung am 16. Dezember 2020 dazu geäußert hatte, dass LEGO seiner Meinung nach ein Gattungsbegriff sein solle und dafür jede Menge Zuspruch unter seinen Zuschauern bekommen hatte. Ziemlich unmittelbar danach tauchten im Kanal von Thomas Panke dann auch die ersten Videos mit der Nutzung von LEGO als Gattungsbegriff auf.

Im Video von Johnnys World wurde auch die Problematik rund um die Wortmarke LEGO und die damit verbundenen rechtlichen Probleme angesprochen, die man als Händler bekommen könnte. Am 18. Dezember veröffentlichte der Held der Steine ein Video zur Abmahnung von Johnnys World, in dem er auf den Inhalt dieses Videos im Detail einging und auch schon erklärte, dass er davon ausging, dass die Verwendung von “LEGO” für andere Klemmbausteine in seinen Videos vermutlich zu Problemen führen könnte. Dieses Video wurde mittlerweile ebenfalls gelöscht, obwohl es unseres Wissens nicht von LEGO beanstandet worden war.

Es liegt hier also durchaus im Rahmen des Möglichen, dass sich der Held der Steine dessen bewusst war, dass eine Nutzung der Marke “LEGO” zur Beschreibung anderer Klemmbausteine ein rechtliches Problem sein und damit auch eine Abmahnung nach sich ziehen könnte. Erst nach diesem Video begann Thomas Panke seine eigenen Videos entsprechend umzugestalten. Ob das nun beabsichtigt gewesen sein könnte, um Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken und dabei auch eine Abmahnung wissentlich in Kauf genommen wurde, darüber können wir nur spekulieren.

Die Wortmarke LEGO

Nun ein kleiner Abschnitt zur Erklärung, was eine Wortmarke überhaupt ist: Bei einer Wortmarke handelt es sich (im Gegensatz zu einer Wort-Bildmarke) nicht etwa um ein Logo, sondern nur um das Wort. Eine Wortmarke kann in verschiedenen Nizza-Klassen eingetragen werden und besitzt danach für diese Klassen eine Gültigkeit.

Eine Wortmarke dient dann zur Kennzeichnung von Produkten oder Dienstleistungen und damit letztlich auch zur Unterscheidung zwischen verschiedenen Produkten. Der Inhaber der Marke kann anderen Marktteilnehmern untersagen, diese Marke zu nutzen um eigene oder fremde Produkte zu bewerben.

Natürlich kann nicht einfach jedes Wort als Marke eingetragen werden. Es gibt hier sogenannte absolute und relative Schutzhindernisse, die einer Markeneintragung entgegenstehen können. Um ein absolutes Schutzhindernis handelt es sich zum Beispiel dann, wenn der angestrebte Markenbegriff beschreibend für das Produkt ist, für das die Marke registriert werden soll. Um es ganz einfach herunterzubrechen: Niemand darf die Wortmarke “Fahrrad” für ein Produkt eintragen lassen, bei dem es sich um ein Fahrrad handelt. Ich picke mir an dieser Stelle diesen konkreten Punkt heraus, weil er später wichtig wird.

Die LEGO Juris A/S ist aktuell Inhaberin mehrerer aktiver Wortmarken mit der Bezeichnung “LEGO”. Die älteste aktive Marke stammt aus dem Jahr 1963, ist in den Nizza-Klassen 20, 6, 17, 21, 22 und 26 eingetragen und trägt die Registernummer 772669. Insgesamt gibt es vier weitere Wortmarken mit der Markendarstellung “LEGO”, die ihr hier, hier, hier und hier findet. Unter anderen ist dabei natürlich auch die Nizza-Klasse 28 mit den Waren “Spielzeug, insbesondere Konstruktionsspielzeug” geschützt.

Aktuell hat die Wortmarke LEGO Bestand, völlig unabhängig davon, ob LEGO vielleicht schon lange ein Gattungsbegriff sein könnte.

War die Abmahnung gerechtfertigt?

In den Kommentarspalten und leider auch in einigen Medien wird spekuliert, ob eine solche Abmahnung wirklich stattfinden musste und ob man das nicht anders lösen könnte. Auch wird in den Kommentarspalten viel darüber spekuliert, ob Thomas Panke überhaupt abgemahnt werden durfte, denn schließlich sei LEGO ja schon ein Gattungsbegriff.

Die Abmahnung geschah in diesem konkreten Fall wohl aus dem Grund, dass die Marke hier im geschäftlichen Verkehr verletzt worden sein könnte und möglicherweise zur Kennzeichnung von Produkten genutzt wurde, die nicht wirklich von LEGO stammen. Thomas Panke ist einerseits ein Händler (der die in seinen Videos beworbenen Produkte auch verkauft), und andererseits betreibt er kommerziell einen Youtube-Kanal, der sowohl über Youtube als auch über Affiliate-Links zu den genannten Produkten Geld generiert. Er handelt hier also vermutlich in zweierlei Hinsicht geschäftlich.

Vor diesem Hintergrund ist eine Abmahnung gerechtfertigt, denn aktuell ist es Fakt, dass die Wortmarke “LEGO” Bestand hat. Solange das so ist, kann LEGO Markenrechtsverletzungen im geschäftlichen Verkehr entsprechend abmahnen. Das ist zunächst einmal vollkommen unabhängig davon, ob es sich bei LEGO um einen Gattungsbegriff handelt oder nicht. So lange die Marke nicht gelöscht wurde, kann abgemahnt werden. Und da das Markenrecht ziemlich tückisch ist, kann nicht nur abgemahnt werden, sondern LEGO hat gar keine andere Wahl, als hier abzumahnen. Dazu gleich mehr.

Wichtig ist hier zu betonen: LEGO kann nicht ebenso einfach Privatpersonen wegen dieses Verstoßes abmahnen. Wenn ihr euch mit Freunden unterhaltet und auch wenn ihr im Internet privat unterwegs seid, könnt ihr eure Klemmbausteine nennen, wie ihr wollt, selbstverständlich auch LEGO.

Warum eine Abmahnung sogar unumgänglich war

Es wurde in den Kommentarspalten viel darüber geklagt, ob “eine solche Kleinigkeit” eine Abmahnung nach sich ziehen müsse und ob man nicht auch einfach hätte anrufen können. Aber leider ist es nicht so einfach. Grund dafür ist der § 49 Absatz 2 Ziffer 1 MarkenG, der den Verfall einer Marke regelt. Denn dort steht:

Die Eintragung einer Marke wird auf Antrag für verfallen erklärt und gelöscht, […] wenn die Marke infolge des Verhaltens oder der Untätigkeit ihres Inhabers im geschäftlichen Verkehr zur gebräuchlichen Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, geworden ist.

Es reicht also nicht, dass eine Marke “einfach so” zu einem Gattungsbegriff geworden ist, sondern für die Löschung einer Marke muss dies “infolge des Verhaltens oder der Untätigkeit ihres Inhabers” geschehen sein. Hier nicht abzumahnen, wäre einer solchen Untätigkeit gleichgekommen und könnte in eventuellen späteren Verfahren rund um den Markenschutz gegen LEGO verwendet werden.

Auch ist ein Telefonanruf (ohne darauf folgendes Schreiben) anstelle einer Abmahnung kein rechtlich konsequenter Weg. Denn erstens fehlt es hier an der beweisbaren Schriftform und zweitens sicherlich auch an der Vehemenz. Aus Sicht der LEGO Gruppe will und muss man nachher schließlich sagen können: “Wir haben alles dagegen unternommen, dass unsere Marke als Gattungsbegriff genutzt wird.” LEGO ist die Verteidigung der eigenen Marke also so wichtig, dass man in diesem Fall dafür sogar einen absolut erwartbaren Shitstorm in Kauf nimmt.

Könnte die Marke LEGO gelöscht werden?

Das ist eine gute und spannende Frage. Einiges spricht auf den ersten Blick dafür, dass LEGO in verschiedenen Geschäftskreisen ein Gattungsbegriff geworden ist. LEGO war für viele Jahre Monopolist im Bereich der Klemmbausteine, niemand anderes durfte das gleiche Produkt überhaupt verkaufen. Es ist der Fluch der Monopolisten, dass sich ihre Markennamen als Gattungsbegriffe einprägen, was zum Beispiel bei den berühmten Beispielen Tempo (für Papiertaschentücher) und Föhn (für Haartrockner) passiert ist.

Allerdings steigert die Bekanntheit des Held der Steine und auch die Bekanntheit seines Videos zu diesem Thema in der Bevölkerung das Bewusstsein, dass es unterschiedliche Marken gibt und dass eben nicht alle Klemmbausteine LEGO heißen. Für diesen Effekt haben andere Firmen, wie z.B. Velcro in den USA sehr viel Geld ausgegeben, um virale Videos zu produzieren, die nach über 3 Jahren nicht so viele Aufrufe haben wie das Aufklärungsvideo von Thomas Panke zu dieser Thematik. Und auch die Wortmarke Velcro ist weiterhin gültig.

Abseits des Shitstorms, den das Video ausgelöst hat, könnte der Held der Steine mit diesem Video also LEGO (eventuell unbeabsichtigt) einen Gefallen erwiesen haben. Denn nun haben über 1,5 Millionen Menschen in Deutschland gesehen, wie sehr LEGO die eigene Marke verteidigt und dass es eben doch Unterschiede zwischen LEGO und anderen Herstellern gibt.

Umfrage: Ist LEGO ein Gattungsbegriff?

Aber spielen wir das Ganze einmal durch. Um doch eine Löschung der Marke LEGO anzuregen, könnte man beispielsweise zunächst in Umfragen nachweisen, dass es sich bei LEGO aus Sicht eines Verkehrskreises um einen Gattungsbegriff handelt. Bei diesen Umfragen kommt es natürlich sehr darauf an, wo und von wem sie durchgeführt werden und wie die Fragen gestellt werden. So ist zum Beispiel eine Umfrage unter einem Youtube-Video eines Anwalts vermutlich eher untauglich, da sein Video mutmaßlich vor allem auch von den Menschen gesehen wurde, die zuvor das Held der Steine Video geschaut haben.

Wenn wir hier im Blog eine Umfrage dazu durchführen, ob LEGO aus eurer Sicht ein Gattungsbegriff für alle Klemmbausteine ist, dürfte das Ergebnis ganz anders aussehen. Lasst uns das ausprobieren:

Woran denkst du, wenn du "LEGO" hörst?

  • Generell jegliche Art von Klemmbausteinen (59%, 8.117 Votes)
  • An Produkte der LEGO Gruppe bzw. die Firma "LEGO" (41%, 5.545 Votes)

Anzahl Stimmen: 13.662

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Weder unsere Umfrage noch die Umfrage im Youtube-Kanal von Christian Solmecke sollten hier eine Relevanz haben, da sie eben vermutlich beide nicht in den relevanten Verkehrskreisen durchgeführt wurden.

Damit eine Marke gelöscht wird, reicht es aber wie erwähnt auch nicht aus, dass eine Marke (belegt durch eine Umfrage) als Gattungsbegriff zu werten ist. Denn daraufhin muss natürlich auch ein Löschantrag für diese Marke eingereicht werden. Eine solche Markenlöschung zieht sich meist durch mehrere Instanzen und dürfte vermutlich sehr teuer werden. Und im Rahmen eines solchen Löschungsverfahrens müsste auch nachgewiesen werden, dass die Wortmarke LEGO “infolge des Verhaltens oder der Untätigkeit ihres Inhabers” zum Gattungsbegriff geworden ist. Das könnte schwer (und teuer) werden.

Für eine Löschung der Marke ist es übrigens außerdem erforderlich, dass sich alle Verkehrskreise mehr oder weniger einig sind, dass die jeweilige Marke nicht mehr als warenidentifizierendes Unterscheidungszeichen taugt. Dazu gehören dann aber nicht nur Verbraucher, sondern beispielsweise auch Händler.

Es gibt viele Beispiele von geläufigen Markennamen, die als Gattungsbezeichnung bis heute genutzt werden und dennoch eingetragene Marken sind. Ein prominentes Beispiel dafür ist die Wortmarke “INBUS” für einen Steckschlüsselsatz. Hier urteilte das LG Düsseldorf  am 17.10.1989 (Az. 4 O 136/89) so, dass die Verteidigung der Markenidentität berücksichtigt werden müsse, da ansonsten eine Marke mit einem großen Erfolg auf dem Markt übermäßig stark benachteiligt werden könne.

Vor dem Hintergrund, wie vehement LEGO gegen die Markenrechtsverletzungen vorgeht, dürfte eine einfache Löschung eher unwahrscheinlich sein. Und vielleicht wird vor diesem Hintergrund auch gerade deutlich, warum die LEGO Juris A/S gegen solche Verletzungen der Markenrechte vorgehen muss.

Video von Christian Solmecke

In den Youtube-Charts ist auch ein Video von Youtube-Anwalt Christian Solmecke zu sehen, das mittlerweile ebenfalls über 400.000 Aufrufe hat. In diesem “Reaction-Video” klickt er sich durch das Video von Thomas Panke und gibt dazu seine fachliche Einschätzung ab.

Dazu ein paar Notizen: Bei Minute 5:20 wird im Video diskutiert, ob eine Frist zur Löschung von Videos eventuell zu kurz gewesen sein könnte, wenn LEGO schon lange von den Verstößen wusste. Er könne sich nicht vorstellen, dass LEGO den Kanal nicht schon lange beobachtet habe, unter anderem da es ja vorab schon eine Abmahnung gegeben habe. Da es sich im aktuellen Fall jedoch nach unserem Kenntnisstand nur um Videos handelt, die seit dem 19. Dezember 2020 (und nicht etwa über Jahre hinweg) entstanden sind, ist dieser Punkt zumindest diskussionswürdig.

Bei Minute 10:30 wird die schon oben angesprochene Umfrage behandelt. Dabei wird zunächst suggeriert, dass eine Umfrage unter den Youtube-Zuschauern dazu führen könne, dass Thomas Panke eine Löschung der Marke beantragen könne. Allerdings erklärt Christian Solmecke auch, dass dies eben auch für alle anderen Verkehrskreise zutreffen müsse und dass es beispielsweise nicht ausreiche, dass “LEGO” im Lexikon als Bezeichnung für Klemmbausteine genutzt werde.

Etwa bei Minute 13:00 äußert sich Christian Solmecke wie folgt und hat dabei anscheinend eine ähnliche Vermutung wie wir:

Er wusste sehr genau, was er hier tut, denn schon im Video zu den Abmahnungen von Johnnys World, was letztens gekommen ist, hatte er so etwas angedeutet, dass es problematisch sein könnte, LEGO (sic!) LEGO zu nennen […].

Bei Minute 13:40 wird erklärt, wie ungewöhnlich und “hart” eine Abmahnung sei, nur weil ein Stein hochgehalten und “LEGO Stein” genannt wurde. Allerdings fand diese Szene so ja nie statt. Stattdessen fielen in den Videos Sätze wie “Wenn ihr LEGO Technic mögt, dann kauft doch LEGO Technic einfach von CADA!”.

Wenn in einem deutschlandweit ausgestrahlten TV-Werbespot (der vermutlich eine ähnliche Reichweite hat wie ein gut geklicktes Held der Steine Video) nun die Elektronikmarktkette Saturn ein Samsung Handy in die Kamera hielte und sagte: “Wenn ihr iPhones mögt, dann kauft das iPhone doch von Samsung!” – wäre eine Abmahnung in einem solchen Falle wirklich “hart” und ungewöhnlich?

Interessant ist auch das Detail, dass es zwischen der Kanzlei WBS und Thomas Panke eine Mandantschaft gibt oder zumindest gab. Denn die Markeneintragung des aktuellen Held der Steine Logos wurde von der Kanzlei Wilder Beuger Solmecke Partnerschaft MBB vorgenommen. Ob Christian Solmecke hier allerdings selbst involviert war, oder ob die Markeneintragung (was für eine solche Kanzlei kein besonders großer Aufwand sein dürfte) einfach “so nebenbei” lief, können wir nicht beurteilen.

Videoempfehlung: Klemmbausteinlyrik mit Fachanwalt

Ich möchte in diesem Artikel auch unbedingt ein Video empfehlen, das während des Schreibprozesses dieses Artikels entstanden ist. Henry von der Klemmbausteinlyrik hat sich den Fachanwalt Stephan Dirks geschnappt und das Thema mit ihm sehr sachlich besprochen. Viele der in ihrem Video besprochenen Punkte gehen auf ähnliche Sachverhalte wie unser Artikel ein, werden hier aber anschaulich von zwei Juristen erklärt:

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Zusammenfassung und Fazit

Bevor wir zum Ende kommen, möchte ich mich zunächst für die Länge des Artikels entschuldigen. Es freut mich, solltest du es trotzdem gelesen haben! 🙂

Wir wollen hier kurz die zentralen Punkte für all jene, die den Artikel nicht oder nicht vollständig gelesen haben, zusammenfassen. Das soll natürlich nur eine stark gekürzte Übersicht über die Situation geben und ersetzt nicht das Lesen des gesamten Artikels:

  • Die Abmahnung war gerechtfertigt, da die Marke noch Bestand hat, unabhängig davon, ob LEGO bereits ein Gattungsbegriff ist, denn die Wortmarke hat noch Bestand.
  • Außerdem war die Abmahnung sogar nötig, um ggf. vor Gericht argumentieren zu können, dass man alles unternommen hat, um die eigene Marke zu verteidigen.
  • Ein einfaches Telefonat hätte die Abmahnung nicht ersetzen können und die Frist von 2 Tagen war zwar kurz, aber “im Rahmen” und nicht unangemessen.
  • Thomas Panke wusste vermutlich spätestens seit dem Video von Johnnys World über die rechtlichen Schwierigkeiten Bescheid, die die markenmäßige Verwendung von “LEGO” für Produkte anderer Hersteller mit sich bringen könnte, und fing erst danach an, die Bezeichnung in seinen Videos auch für andere Klemmbausteine zu nutzen.
  • Eine Umfrage unter einem Youtube-Video eines Anwalts zählt vor Gericht vermutlich nicht als Verkehrsgutachten.
  • Es gibt ein empfehlenswertes Video zum Thema im Kanal der Klemmbausteinlyrik.
  • Eventuell hat das Video zur Abmahnung mit seiner Reichweite von 1,5 Millionen Zuschauern LEGO einen Gefallen getan, da nun 1,5 Millionen Menschen (Tendenz steigend) wissen, wie stark LEGO die eigene Marke verteidigt und dass es offensichtlich doch Unterschiede zwischen dem Hersteller LEGO und anderen Herstellern gibt.

Der Frust vieler Fans vom Held der Steine ist nach dem Video natürlich nachvollziehbar. Wenn man sich mit dem Sachverhalt nicht wirklich beschäftigt, wirkt es auf den ersten Blick so, als würde LEGO hier wiederholt gegen einen der härtesten Kritiker vorgehen. Es ist jedoch vermutlich so, dass das nicht aufgrund der Kritik, sondern nur aufgrund der Markenrechtsverletzungen passiert ist.

Ich bin mir sicher: Wenn wir auf dem (LEGO gegenüber tendenziell eher positiv eingestellten) Youtube-Kanal von StoneWars die gleichen Verstöße vor einer ähnlichen Masse an Zuschauern begangen hätten, hätten wir den gleichen Brief bekommen. Nicht, weil LEGO uns wirklich Schwierigkeiten bereiten will, sondern weil die Marke “LEGO” zum Wichtigsten gehört, was die LEGO Gruppe in Billund besitzt. Und diese Marke wird vermutlich immer so hart es nötig ist verteidigt werden, um eine Löschung zu verhindern.

Ob LEGO einst auch höchstrichterlich zu einem Gattungsbegriff erklärt und die Marke daraufhin gelöscht wird, bleibt abzuwarten. Aus Laien-Sicht scheint das zum aktuellen Zeitpunkt eher unwahrscheinlich, aber die Zeit wird es zeigen und uns eventuell eines besseren belehren.

Wir wollen unseren Beitrag hier bitte nicht als “gegen den Held der Steine” verstanden wissen, sondern lediglich versuchen, eine weitere Sichtweise in den teilweise stark aufgeheizten Diskurs einzubringen.

Wir wollen hier allerdings kein Forum dafür bieten, Menschen zu bewerten oder gar zu beleidigen. Daher werden wir Kommentare, die sich nicht inhaltlich auf den Artikel beziehen, sondern ausschließlich eine Wertung der Person von Thomas Panke beinhalten, nicht freischalten oder nachträglich moderieren.

Jetzt sind wir auf euer Feedback zum Thema gespannt! Gerne darf in den Kommentaren diskutiert werden, aber bleibt bitte freundlich, respektiert euer virtuelles Gegenüber (und auch die in diesem Beitrag behandelten Personen) und behaltet dabei unsere neue Netiquette im Hinterkopf. Wir freuen uns auf euer Feedback zu unserem Artikel und eure Gedanken zur Situation.

Über Lukas Kurth 2116 Artikel
LEGO Liebhaber und Star Wars Fan seit der frühen Kindheit. Begeisterungsfähig und immer Kind geblieben. 32 Jahre alt, studierter Maschinenbauingenieur und der Mensch und Gründer hinter StoneWars.de
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