LEGO vs. Steingemachtes: Stellungnahme von LEGO zu einvernehmlicher Lösung und weiteren rechtlichen Schritten

Steingemachtes Jonnys World

Update (29. März, 15:38 Uhr): Soeben erreichte uns eine neue und ausführlichere Stellungnahme von LEGO in Bezug auf die aktuelle Auseinandersetzung zwischen LEGO und der Steingemachtes GmbH. Darin kündigt LEGO an, nach einer einvernehmlichen Lösung suchen zu wollen, aber gleichzeitig auch weitere rechtliche Schritte einleiten zu müssen. Den letzten Absatz, der die grundlegend neuen Infos beinhaltet, haben wir fett markiert:

Wir begrüßen einen fairen und gesunden Wettbewerb, da er uns und die Spielwarenindustrie dazu anhält, fokussiert zu sein und Verbrauchern eine breitere Auswahl bietet.

Am wichtigsten ist für uns, dass Konsumenten nicht fehlgeleitet werden. Wenn sie ein LEGO® Produkt kaufen, erhalten sie ein Produkt, das den strengsten Sicherheits- und Qualitätsstandards entspricht – genau das, was sie von unseren Produkten erwarten können und sollten. Wenn Verbraucher Produkte anderer Hersteller erwerben und aufgrund der bewusst gewählten Produktähnlichkeit annehmen, dass sie echte LEGO® Produkte kaufen, können wir die entsprechenden Erwartungen der Konsumenten hinsichtlich Sicherheit und Qualität nicht erfüllen, da es sich um ein Alternativprodukt handelt. Es ist wichtig, dass Verbraucher in der Lage sind, informierte Entscheidungen zu treffen.

Zum Schutz unseres geistigen Eigentums, einschließlich unserer Markenrechte und Patente, und um das Vertrauen von Verbrauchern zu wahren, ergreifen wir nur dann Maßnahmen, wenn sie rechtlich unumgänglich sind.

Derzeit prüfen wir, ob in dieser Angelegenheit eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien gefunden werden kann. Innerhalb der gesetzlichen Frist ist dies jedoch aufgrund der Komplexität des Falles nicht möglich. Infolgedessen haben wir uns entschlossen, die nächsten rechtlichen Schritte einzuleiten, während wir weiter nach einer einvernehmlichen Lösung suchen, da wir der Meinung sind, dass eine Verletzung unserer 3D-Markenrechte der LEGO® Minifigur vorliegt.   

Aus dieser Stellungnahme wird deutlich, dass LEGO innerhalb der Fristverlängerung, die beim Zoll für die Zurückhaltung der restlichen Waren (83% wurden bereits freigegeben) erbeten wurde, scheinbar nicht final klären konnte, wie es mit dem Sachverhalt nun weitergehen soll.

LEGO musste sich nun entscheiden: Entweder den Container freigeben (und damit indirekt anerkennen, dass keine Rechtsverletzung vorliegt) oder aber ein Gerichtsverfahren anstreben. Bei LEGO hat man sich nun für Letzteres entschieden, beteuert aber zumindest die Bereitschaft, eine für beide Seiten einvernehmliche Lösung zu finden, was auch nach dem Start eines Verfahrens noch möglich ist.

Dass LEGO hier eine proaktive Stellungnahme verschickt und darin zumindest den Ansatz einer Erklärung mitliefert, ist ein positiver Schritt hin zu mehr Kommunikation. Wie die “nächsten rechtlichen Schritte” in der Praxis aussehen und wie sich der Fall weiterentwickelt, darüber halten wir euch auf dem Laufenden. Vermutlich dürfte dazu entweder heute oder morgen ein neues Video bei Johnny’s World erscheinen.


Update (17. März, 11:44 Uhr): Es gab in den letzten Tagen einige Entwicklungen rund um die Causa LEGO vs. Steingemachtes, die wir euch nicht vorenthalten wollen. Wir haben nämlich zum einen eine Stellungnahme des Zolls bekommen und zum anderen gibt es ein neues Update-Video auf dem Youtube-Kanal von Johnny’s World, das ein paar neue Informationen beinhaltet.

Schauen wir uns zunächst kurz die Informationen des Zoll an, die uns per Mail zugeschickt wurden. Der Text ist (wie zu erwarten war) leider sehr allgemein gehalten. Darin bestätigt der Zoll im Wesentlichen, dass er mit Inhabern von Schutzrechten intensiv zusammenarbeitet und auf Basis von Anträgen und der darin zur Verfügung gestellten Informationen “grundsätzlich risikoorientiert und stichprobenartig” Sendungen prüft. Welchen Einfluss ein Eintrag in das Zollinformationssystem ganz konkret hat, wurde uns leider bis heute nicht beantwortet.

Hier die Stellungnahme des Hauptzollamt Bremen in vollem Wortlaut:

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich mich aufgrund des Steuergeheimnisses nicht zu konkreten Sachverhalten äußern kann. Aus diesem Grund kann ich Ihnen ausschließlich allgemeine Erläuterungen zum Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes geben.

Es ist Aufgabe des Zolls, den Warenverkehr über die Grenzen des Zollgebiets der Europäischen Union unter anderem im Hinblick auf Marken- und Produktpiraterie zu überwachen. Die Einfuhrkontrollen des Zolls sind dabei ein wesentlicher Baustein im Kampf gegen diese Form der internationalen Wirtschaftskriminalität.

Werden im Rahmen von zollrechtlichen Kontrollen Waren festgestellt, bei denen der Verdacht einer Rechtsverletzung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes besteht, werden die Zollbehörden auf Grundlage der VO(EU) 608/2013 tätig und halten die Ware an. Das Tätigwerden der Zollbehörden erfolgt grundsätzlich auf Antrag eines Inhabers von Schutzrechten. Die Entscheidung hinsichtlich des Vorliegens eines Verdachts auf eine Schutzrechtsverletzung ergibt sich aus den vom Antragsteller im Rahmen der Antragstellung zur Verfügung gestellten Informationen. Der Anmelder oder Besitzer der Ware wird über den Grund der Anhaltung unterrichtet. Nach der Anhaltung ist es Sache des Rechteinhabers innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist von 10 Tagen zu prüfen und zu bestätigen, ob es sich nach seiner Überzeugung um schutzrechtsverletzende Waren handelt und gegebenenfalls ein zivilgerichtliches Verfahren zur Feststellung der Rechtsverletzung im Falle eines Widerspruchs des Anmelders/Besitzers einzuleiten.

Die Kontrollen des Zolls erfolgen grundsätzlich risikoorientiert und stichprobenartig. Basis hierfür ist eine komplexe Risikobetrachtung, die alle wesentlichen Risikofaktoren einbezieht und den Zöllnerinnen und Zöllnern vor Ort gezielt Informationen und Hinweise zur Verfügung stellt. Ich bitte um Verständnis, dass Einzelheiten zum Verfahren der Risikoanalyse nicht kommuniziert werden können.

Weitere Informationen zum Tätigwerden der Zollbehörden im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes können Sie der Internetseite www.zoll.de entnehmen

Neben dem Statement vom Zoll gab es gestern noch ein weiteres Update im Youtube-Kanal von Johnny’s World, in dem über den aktuellen Stand der Aktion berichtet wurde. Außerdem wurden neue Dokumente veröffentlicht.

Demnach hat der Zoll nun insgesamt 11503 von 13838 Sets (also 83%) freigegeben, so dass diese nun an die Steingemachtes GmbH geliefert werden können. Was die restlichen 2335 Sets angeht, hat LEGO sich eine Fristverlängerung um 10 Arbeitstage erbeten. Wir sollten also vermutlich ab dem 26. März neue Informationen bekommen, zumindest insofern Thorsten Klahold diese auch wieder veröffentlicht.

Dank des nun veröffentlichten Schreibens wissen wir nun immerhin mit Sicherheit, dass alle beanstandeten Sets die Qman Minifigur beinhalten und auch ganz konkret, welche Sets das sind. Es geht dabei um Sets aus den Qman Themenwelten “Thunder Mission”,  “Battle Force”, “Mine City”, “City” und “Combat Zones”.

Ein weiteres Schreiben von der Kanzlei Von Bülow und Tamada (die als Vertreterin von Qman und der Steingemachtes GmbH tätig ist) an die Kanzlei von Hogan Lovells (der Vertreterin von LEGO), wurde ebenfalls veröffentlicht.

Darin geht der Anwalt auch auf den drohenden Imageverlust bei LEGO ein und bietet an, eine gemeinsame Lösung zu finden, unter welchen Bedingungen eine Qman Minifigur in Zukunft weltweit vertrieben werden darf. Dabei wird allerdings auch eindeutig klargestellt, dass es einige unverhandelbare Punkte gibt und dass Qman bzw. die Steingemachtes GmbH sich erst durch ein höchstrichterliches Urteil den generellen Vertrieb der Minifiguren untersagen lassen würde. Außerdem wird durch die Hinweise auf das hohe Interesse der Presse hier durchaus ein gewisser Druck auf LEGO aufgebaut:

Angesichts des regen Interesses in der regionalen und überregionalen Presse an diesem Fall und insbesondere vor dem Hintergrund der im Raum stehenden Spendenaktion müsste eigentlich allen Parteien daran gelegen sein, eine friedliche Lösung zu finden. Ich bitte Sie daher eindringlich, mit Ihrer Mandantin die Rahmenbedingungen für die Änderungen an den Qman­ Bubblehead-Figuren auszuloten, die notwendig wären, um zukünftig rechtlichen Problemen zwischen unseren Mandantinnen aus dem Weg zu gehen.

Es dürfte interessant bleiben, wie die Auseinandersetzung der beiden Parteien nun weitergeht. Vermutlich wird, nun da ein großer Teil der Sets freigegeben wurde und vermutlich beide Parteien Interesse an einer außergerichtlichen Einigung in diesem Fall haben, die Brisanz des Falls wieder etwas abnehmen. Hoffentlich kehrt dann auch eine gewisse Ruhe in die Community zurück, wozu im aktuellen Video von Johnny’s World auch aufgerufen wird.

Ansonsten beinhaltet das Video noch weitere Informationen über die Expandierungspläne von Qman, samt einem Flagship Store in Deutschland. Da diese für die vorliegende Auseinandersetzung weniger relevant sind, soll das hier eine Randnotiz bleiben. Die Spendenaktion ist mittlerweile bei einem Stand von rund 475.000 Euro angelangt und Thorsten Klahold hat (auch aus logistischen Gründen) angekündigt, spätestens bei 500.000 Euro die Reißleine zu ziehen und die Aktion zu beenden. Als Hersteller sind hier bisher Qman und Keeppley (gehört zu Qman), aber auch CaDA und Kazi mit an Bord, da diese nach der EN71 Norm herstellen können.


Originalbeitrag (10. März): Vergangenen Donnerstag schlug abermals ein Video hohe Wellen, in dem eine juristische Auseinandersetzung zwischen der LEGO Juris A/S und einem deutschen Händler und Importeuer alternativer Klemmbausteine besprochen wurde. Das Thema: Ein kompletter Container voll mit Sets der Firma Qman, die für die Steingemachtes GmbH, besser bekannt als Firma des Youtubers Johnny’s World aka Thorsten Klahold, bestimmt waren, wird vom deutschen Zoll festgehalten – der Warenwert liegt wohl bei 60.000 Euro und der potentielle Streitwert natürlich noch deutlich darüber.

Wir wollen in diesem Beitrag einmal ausführlich (die Lesezeit beträgt vermutlich über 30 Minuten) einordnen, was passiert ist, und an einigen Stellen auch den Hintergrund beleuchten.

Damit wir aber nicht nur übereinander, sondern eben auch miteinander reden, haben wir ein ausführliches Audio-Interview mit Thorsten geführt, das wir hier auch im Beitrag eingebunden haben. Das Interview erscheint auch als Sonderfolge unseres StoneWars LEGO News Podcasts im ganz normalen Podcast Feed auf iTunes, Spotify und Co.

Direkt zu Anfang noch ein kleiner Disclaimer: Dieser Artikel ist ein Gemeinschaftsprojekt, daher haben wir ihn auch unter dem StoneWars Team-Account veröffentlicht. Geschrieben wurde er von Jens Herwig und Lukas Kurth.

Der aktuelle Fall: Was ist geschehen?

Als Grundlage für diesen Artikel solltet ihr das Video von Johnny’s World zum Thema gesehen haben. In diesem Video ist Thorsten, trotz der Situation, in der er sich befindet, durchaus bemüht, das Thema so sachlich, wie das als Betroffener eben möglich ist, zu behandeln. Da es mittlerweile auch auf mehreren anderen YouTube-Kanälen teilweise stark verzerrte Darstellungen der Situation gibt, legen wir euch hier deshalb noch einmal das ursprüngliche Video ans Herz.

Behaltet dabei bitte dennoch im Hinterkopf, dass ein Video von einer der betroffenen Parteien eben naturgemäß immer nur eine Sichtweise wiedergeben und niemals wirklich unparteiisch sein kann.

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Nach Veröffentlichung des ersten Videos wurden im Kanal von Johnny’s World noch zwei weitere Videos veröffentlicht, bei denen es sich um Wasserstandsmeldungen zum selben Fall handelt. Diese könnt ihr euch noch hier und hier ansehen. Darin werden verschiedene Themen sowie der jeweils aktuelle Stand der Spendenaktion angesprochen. Die wichtigsten Punkte aus den Videos werden wir im Folgenden aufgreifen.

Seit heute sind auch zahlreiche Dokumente aus dem Fall öffentlich zugänglich. Den Schriftwechsel, beginnend mit der ersten Abmahnung, könnt ihr euch hier herunterladen. Auch diese sind Grundlage für den folgenden Artikel.

Erste Abmahnung durch LEGO

Im Dezember 2020 erhielt Thorsten Klahold bzw. die Steingemachtes GmbH, die als Generalimporteur der Marke Qman für Deutschland fungiert, eine Abmahnung von der Anwaltskanzlei Hogan Lovells als Vertreterin der LEGO Juris A/S. Als Begründung wurden Rechteverletzungen durch die Minifiguren diverser Hersteller, u.a. Qman, angeführt. Auch ein oder mehrere Sets, die, so Klahold wörtlich, “eine sehr nahe Verwandschaft” zu LEGO Sets hätten, wurden bemängelt. Dies betraf jedoch offenbar keine Sets von Qman, zumindest wurde im Video auf Johnny’s World, das die Abmahnung thematisiert, keines gezeigt.

Laut den nun vorliegenden Unterlagen beziehen sich die Anwälte von LEGO beim Hersteller Qman zum einen auf die 3D-Marke der Minifigur sowie deren urheberrechtlichen Schutz, da es sich dabei um eine “persönliche geistige Schöpfung” handele, die “den Urheberrechtsschutz erforderliche Gestaltungshöhe erreicht”. Zum anderen bezieht man sich auf den Designschutz der LEGO Friends Figur.

Klahold widersprach, signalisierte aber nach eigener Aussage der Anwaltskanzlei, dass er Interesse an einer gütlichen Einigung habe und gesprächsbereit sei. Dies wurde ihm offenbar auch von der Gegenseite signalisiert. Daraufhin habe sich diese allerdings nicht mehr bei ihm gemeldet, so Klahold in seinem oben eingebundenen Video.

Eintrag im Zollinformationssystem

Wie Klahold inzwischen mündlich erfuhr, soll LEGO bzw. deren Vertreter Ende Januar oder Anfang Februar eine Eintragung seiner Person, der Firma Steingemachtes sowie des Herstellers Qman im Zollinformationssystem (ZIS) erwirkt haben, wo er und die Firmen deshalb nun europaweit als “Verdachtsfälle” registriert seien, gegen IP-Rechte zu verstoßen. Dies führe dazu, dass entsprechende Lieferungen nun beim Zoll einer besonderen Kontrolle unterlägen, auch in anderen europäischen Ländern (wo Qman-Produkte durch andere Importeure eingeführt werden).

Unklar ist hier, welche Auswirkung dieser Eintrag im Zollinformationssystem wirklich hat. Grundsätzlich hat LEGO seit einigen Jahren ein sogenanntes Grenzbeschlagnahmeverfahren für alle Klemmbausteine erwirkt, die grundsätzlich, sollte eine Sendung mit Klemmbausteinen auffallen, für einen genaueren Blick sorgen sollte. Dies hat auch zur Folge, dass selbst Bestellungen, die ausschließlich LEGO Elemente enthalten, beim Zoll zu einer genaueren Beschau durch einen Zollbeamten führen können. Das haben zum Beispiel viele Besteller beim letzten AFOL Designer Programm erfahren müssen und es zog viele aufwendige Auseinandersetzungen mit dem Zoll nach sich, obwohl es sich um eine von LEGO selbst unterstützte Aktion handelte.

Bei größeren Mengen kann es aufgrund des Grenzbeschlagnahmeverfahrens sogar dazu kommen, dass selbst bei einer Bestellung originaler LEGO Sets aus einem Drittland auch ein Vertreter von LEGO die Ware überprüft, bevor der Zoll sie freigibt. Diesen Vorgang konnte uns ein deutscher LEGO Händler bestätigen, der selbst schon größere Mengen LEGO aus Drittstaaten bestellt hat.

Ob der Eintrag im ZIS aber dazu führt, dass eine erhöhte Menge an Stichproben beim Zoll durchgeführt wird, ist leider nicht ganz eindeutig nachvollziehbar, scheint aber sehr wahrscheinlich.

Der Container beim Zoll

Am 10. Februar erhielt Klahold die Information, dass ein Container mit Sets (ausschließlich von Qman) zum Zwecke einer (zweiten) Zollbeschau zurückgehalten werde, für die der Container geleert und jedes Produkt begutachtet werden müsse. Die Begründung: Verdacht auf Verletzung von IP-Rechten und auf Schadstoffemissionen. Hierzu sei ein Hinweis beim Zoll eingegangen, erfuhr Klahold auf Nachfrage mündlich.

Am 26. Februar sei Klaholds Spediteur über eine “Aussetzung der Überlassung” des Containers informiert worden, da der “Verdacht auf Verletzung von Urheberrecht und verwandten Rechten” bestehe. Begründet worden sei dies mit Art. 17 VO (EU) Nr. 608/2013. Dort heißt es:

Aussetzung der Überlassung oder Zurückhaltung von Waren nach Stattgabe eines Antrags
(1) Ermitteln die Zollbehörden Waren, die im Verdacht ste­hen, ein Recht geistigen Eigentums zu verletzen, das in einer Entscheidung über die Stattgabe eines Antrags aufgeführt ist, so setzen sie die Überlassung der Waren aus oder halten die Waren zurück.

Klahold legte Widerspruch ein. Inzwischen ist durch die explizite Nennung in der Bestätigung dieses Widerspruches belegt, dass es sich bei der Antragstellerin um die LEGO A/S gehandelt hat. LEGO hat also beantragt, dass die Waren weiterhin zurückgehalten werden sollen.

Die Ware stehe nun in Bremerhaven, es entstehen tägliche Lagerkosten sowie weitere Kosten durch den höheren Aufwand beim Zoll, die Summe beläuft sich aktuell nach Aussage von Klahold bereits auf über 5.000,- Euro. LEGO habe nach Eingang des Widerspruchs zehn (Arbeits-) Tage lang Zeit, um Anklage zu erheben, ansonsten werde die Ware freigegeben.

Soweit die Aufbereitung des Hergangs, die Klahold in seinem ersten Video darstellt. Er skizziert seine Optionen wie folgt:

  • Zustimmung zur Vernichtung der Ware. Dies würde Kosten in Höhe von ca. 60.000,- Euro (also dem Wert der Ware) verursachen, zusätzlich zu den bereits entstandenen Zoll- und Lagerkosten, und könnte außerdem die Position der Steingemachtes GmbH in einem zukünftigen Prozess gegen LEGO entscheidend schwächen.
  • Durchfechten eines Verfahrens. Hierbei entstünden voraussichtlich ca. 30.000,- Euro Kosten für das Einlagern der Ware zusätzlich zu den bereits entstandenen Kosten, außerdem hohe Prozesskosten – Klahold rechnet mit bis zu 100.000,- Euro, die ihm selbst im Falle eines Gewinns wohl nur zum Teil von der Gegenseite erstattet würden. Diese teilweise Erstattung ist ein üblicher Vorgang und richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Nach Aussage Klaholds bedeutet die Eintragung im ZIS außerdem, dass bis zum Ende eines Prozesses jeder seiner Importe beim Zoll besonders geprüft und ggf. zurückgehalten werde, was in jedem Fall hohe Zusatzkosten bedeute und schlechtestenfalls sogar bewirken könne, dass er überhaupt keine Waren mehr importieren könne und damit nahezu unfähig sein, sein Geschäft weiter zu betreiben. Auch sei ihm aufgrund der Eintragung im ZIS seine Transportversicherung gekündigt worden.

Qman übernimmt alle Kosten

Inzwischen hat sich der Hersteller Qman offenbar bereiterklärt, anfallende Prozess- und Lagerkosten zu übernehmen, wie Klahold in einem Update-Video mitteilt. Er wäre zwar weiterhin in der Ausübung seines Geschäfts eingeschränkt, aber zumindest sein sonstiges finanzielles Risiko wird hierdurch stark reduziert.

Daraus entsteht auch eine neue Situation: Der Streit von LEGO gegen die Steingemachtes GmbH wird eher zu einem Streit von LEGO gegen Qman und wird in Stellvertretung durch Thorsten Klahold geführt. Es ist also wenigstens fraglich, ob LEGO hier gezielt einen kleinen Händler in Deutschland vernichten will oder ob LEGO nicht viel eher einen der größten Klemmbausteinhersteller auf dem asiatischen Markt, der dabei die Kernzielgruppe von LEGO beliefern möchte, daran hindern will, in Europa Fuß zu fassen, woran Klahold, der gerade im Begriff ist, Vertriebswege und Marketing in Deutschland aufzubauen, freilich entscheidend beteiligt wäre.

Freigabe der restlichen Ware

In unserem Interview hat Thorsten Klahold bestätigt, dass nicht alle Sets, sondern lediglich rund 1/5 der Sets beanstandet wurden. Während er im Interview noch davon ausging, dass die restlichen Waren nicht freigegeben werden, sieht das nun anscheinend anders aus. Aus den veröffentlichten Unterlagen geht hervor, dass LEGO sich bereiterklärt hat, die nicht beanstandeten Sets freizugeben.

Bezüglich der im Übrigen vom Zoll beschlagnahmten Waren ist unsere Mandantin ausnahmsweise bereit, ohne Präjudiz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einer Freigabe der in dieser Sache zunächst festgehaltenen Waren zuzustimmen.

Unsere Mandantin behält sich allerdings ausdrücklich vor, Rechtsverletzungen durch die gegenständlichen Spielzeugsets und/oder der darin enthaltenen Spielzeugfiguren nachfolgend auf gerichtlichem Wege geltend zu machen.

Damit könnte ein Großteil der Ware vorerst auch in den Verkauf gehen. Dazu hat sich Thorsten Klahold allerdings nicht bereiterklärt und wünscht sich eine endgültige gerichtliche Klärung der Situation.

Die Stellungnahme von LEGO

Mit einiger Verspätung hat LEGO sich am heutigen Mittwoch, dem 10. März, auch zu einer Stellungnahme durchgerungen und uns diese zukommen lassen. Wie das leider bei einem Konzern wie LEGO zu erwarten war, ist diese Stellungnahme sehr allgemein gehalten. Wir wollen sie euch natürlich dennoch nicht vorenthalten.

Wer ein LEGO Produkt kauft, erhält ein Produkt von einwandfreier Qualität, welches die strengsten Sicherheitsstandards erfüllt. Genau das können Verbraucher von unseren Produkten erwarten. Daher beobachten wir Hersteller von Plagiaten weltweit und konzentrieren uns darauf sicherzustellen, dass unsere Markenrechte und Patente sowie unser geistiges Eigentum nicht verletzt werden. Wie viele globale Marken arbeiten auch wir aus diesem Grund in zahlreichen Ländern mit dem Zoll zusammen, um gegen den Handel mit Plagiaten und mögliche rechtliche Verstöße vorzugehen.

Dass LEGO hier ganz konkret von “Hersteller von Plagiaten” spricht und die (heutige) Firma Qman dadurch mit Herstellern wie Lepin in einen Topf wirft, ist zum aktuellen Zeitpunkt mindestens streitbar, wobei wir euch im nächsten Abschnitt die Firma Qman noch genauer vorstellen wollen. Aus der Sicht von LEGO mag das vielleicht zutreffen. Gerichtlich entschieden, ob es sich bei den Sets (oder eben vermutlich vielmehr bei den Minifiguren) von Qman um “Plagiate” handelt, ist allerdings noch nichts.

… und eine Stellungnahme vom Zoll?

Leider hat das Hauptzollamt Bremen, Zollamt Bremerhaven auf unsere schriftlichen Presseanfragen bisher nicht reagiert. Telefonisch berief man sich dort (trotz absolut allgemeiner Anfragen, die sich nicht auf den konkreten Fall bezogen) auf Steuergeheimnisse. Wir konnten demnach leider nicht in Erfahrung bringen, wie generell eine Eintragung im Zollinformationssystem zustande kommt und welche konkreten Auswirkungen eine solche Eintragung hat. Hierzu finden sich auch leider nicht wirklich (verständliche) Dokumente im Netz.

Sollten wir doch noch eine Rückmeldung vom Zoll bekommen, werden wir diese hier ergänzen. Eventuell ging unsere Anfrage auch nur in der großen Zahl der teilweise extrem unter die Gürtellinie gehenden Beleidigungen unter, die die zuständigen Zollbeamten in den vergangenen Tagen wohl aus der aufgebrachten Community erreichten.

Die Firma Qman

Kommen wir nun zur Firma Qman. Dabei wollen wir die aktuelle Firma vorstellen, aber auch einen Blick in die Vergangenheit werfen. Eigentlich heißt die Firma “Guangdong QMANCulture Communication Co., Ltd” und nennt sich selbst “QMAN Culture Communication”. Sie wurde 1994 gegründet, wobei schon 1984 die “Shantou Chenghai Huaxin Plastic Moulding Factory” als Vorgänger gegründet wurde.

Vergangenheit

Wie die meisten Anbieter alternativer Klemmbausteine aus dem asiatischen Raum hat Qman, die damals noch “Enlighten” hießen, als reiner Plagiator begonnen und in den 1990er und 2000er Jahren das gemacht, für das Lepin bis zur Verhaftung der Inhaber berüchtigt war: Offizielle LEGO Sets wurden identisch kopiert.

Ironischerweise unter dem Label “Shifty”, was übersetzt nichts anderes als “zwielichtig” bedeutet, veröffentlichte Enlighten damals haufenweise Kopien von LEGO System Sets.

LEGO 1713 Vs Enlighten 9603 1LEGO 1713 Vs Enlighten 9603 2

Dabei ist übrigens nicht nur das Set, sondern auch das Artwork im reinsten Sinne des Wortes “kopiert” und anschließend vermutlich einfach “übermalt” worden, was sich gut an den Silhouetten von “System” und “Shifty” zeigen lässt. Das ist vermutlich der damals noch in den Kinderschuhen steckenden Bildbearbeitungssoftware geschuldet… 😉

System Shifty Gif

Im Laufe der Jahre distanzierte sich Enlighten dann aber von den Anfängen und begann, auch eigene Sets herzustellen. Bei einigen Sets verließ man sich dabei, zumindest was Ideen und Designsprache anging, auf die erklärten Vorbilder aus Dänemark, stellte aber keine exakten Kopien von Sets mehr her. Allerdings entsprechen oft die Ideen oder Teile der Designs noch ziemlich genau dem, was einige Jahre zuvor in Dänemark erdacht wurde, wie zum Beispiel der folgende Vergleich zweier Mechs zeigt, die 2016 bei LEGO und 2017 bei Qman erschienen.

LEGO Nexo Knights 70327 Der Mech Des Koenigs Box 2016Enlighten The War Of Glory 2313 Justice Mecha 2017

Auch in anderen Themenwelten findet man immer mal wieder Sets, bei denen sich Qman in der Farbgestaltung und Konzepten bei LEGO orientiert, so z.B. beim Tiefsee-Thema, das LEGO 2015 und Qman 2018 auf den Markt brachte.

LEGO City 60095 Tiefsee Expeditionsschiff 2015Qman Kyanite Squad 2416 Delta Command Ship 2018

Hierzu muss aber gesagt werden, dass reine Ideen eben erst einmal nicht schützbar sind. Man darf das Verhalten von Qman hier zwar unschön finden, es bewegt sich allerdings (zumindest, was eben die Übernahme von Set-Ideen, Farbgestaltungen und Konzepten angeht) wohl im rechtlich zulässigen Rahmen. Auch muss man Qman fairerweise zugestehen, dass in jüngerer Vergangenheit zwar Ideen und Konzepte übernommen wurden, die überwiegende Mehrheit der Designs aber eigenständig ist und mit vielen eigenen (konzeptionellen) Ideen und Details aufwartet. Das wird deutlich, wenn man sich statt einzelner Produkte einmal die kompletten Themenreihen auf der Qman-Seite anschaut, z.B. die Tiefsee-Sets oder die “The War of Glory”-Reihe, aus denen die beiden obigen Beispiele stammen.

Hierzu ein Hinweis: Die eingebundenen Bilder stammen von der Qman-Seite für den asiatischen Markt. Da es dort das Konzept der 3D-Marke nicht gibt, ist es zulässig, dass Qman für diese Sets Minifiguren verwendet, die denen von LEGO entsprechen.

Der “Weg der Inspiration” zwischen LEGO und Enlighten ist übrigens nicht unbedingt eine Einbahnstraße. So hat Qman schon im Jahr 2018 eine Serie namens Monkey King veröffentlicht, die genau wie die von LEGO veröffentlichte Monkie Kid Serie auf dem extrem populären (und frei für jeden verfügbaren, weil uralten) Quellmaterial “Journey to the West” basiert. Zwar weichen die Designs von LEGO in vielen Punkten ab, aber die bekannten Charaktere (wie z.B. der Bull Demon) wurden von beiden Firmen vermutlich genutzt, weil es sich um wesentliche Figuren in der Erzählung handelt.

Man kann hier spekulieren, ob LEGO sich vielleicht aufgrund der Ähnlichkeit zu Qmans “Monkey King” Serie dazu entschied, die eigene Serie zunächst “Monkey Kid”, später sogar “Monkie Kid” zu nennen, um eine bessere Unterscheidung zu gewährleisten. Darauf deutet zumindest das damals zunächst angemeldete “Monkey Kid” Logo hin.

Gegenwart

Vor rund zwei Jahren benannte sich Enlighten dann endgültig in Qman um und firmiert seitdem unter diesem neuen Namen. Das Steinesortiment ist relativ nah an dem von LEGO gehalten, wobei Qman bei noch geschützten Einzelsteinen kleinere Veränderungen vornimmt, um den verschiedenen weltweit geltenden Regelungen und Gesetzen zu entsprechen. Alle Steine und Figuren sind natürlich voll kompatibel zum LEGO System.

Laut eigener Aussage ist Qman mittlerweile die “führende Marke” für Klemmbausteine auf dem chinesischen Markt.

Den Angaben auf der Website zufolge besitzt Qman mehr als 3000 Spritzgussformen und ist in der Lage, mehr als 45 Millionen Sets pro Jahr zu produzieren. Seit 2003 ist Qman in Osteuropa die zweitgrößte Klemmbausteinfirma. In 2017 hat man erstmalig eine jährliche Produktionsmenge von 15 Milliarden Steinen erreicht. Die letzten uns bekannten Zahlen von LEGO liegen bei etwa 60 bis 75 Milliarden Steinen pro Jahr – damit wäre LEGO also “nur” vier bis fünf Mal so groß wie Qman.

Konkrete Zahlen zur Anzahl der Mitarbeiter findet man leider keine. Laut einem Firmenprofil bei Alibaba arbeiten zwischen 500 bis 1000 Angestellte für Qman, aber diese Zahl könnte auch falsch sein. Im Gegensatz zu LEGO veröffentlicht Qman leider keine Bilanzen oder andere Informationen über Umsätze und Gewinne.

Wir können hier festhalten, dass Qman zwar sicherlich nicht so groß wie LEGO, aber eben auch keine kleine Firma ist, sondern ein mittlerweile großer Konzern mit extrem hohen Produktionskapazitäten.

Was das Thema “Plagiate” angeht, brachte Qman auch in jüngster Vergangenheit noch einige diskussionswürdige Produkte auf den Markt und orientiert sich beispielsweise in der Bauform und bei der Auswahl einiger Fahrzeuge eindeutig an LEGO. So erschienen im Rahmen der MineCity Racing Car Series mehrere Fahrzeuge mit Markenlogos, die an real existierende Rennwagen-Sponsoren angelehnt sind. Außerdem werden rein zufällig die Fahrzeuge als kleinere Versionen und in genau den Farbvarianten umgesetzt, die sich bei LEGO im Rahmen der LEGO Technic Serie gut verkaufen – natürlich ohne Lizenz.

Auch das ist vermutlich nicht verboten, darf hier aber zumindest angemerkt werden.

Die Fair Play-Broschüre von LEGO

LEGO ist als Weltmarktführer im Bereich Klemmbausteine, der zudem – ausgehend von anfangs nur einigen wenigen Standardsteinen – ein höchst komplexes System von tausenden Bauelementen entwickelt hat, am Schutz der eigenen Marken und Designs äußerst interessiert. Da die meisten Steine inzwischen aufgrund ausgelaufener Patente und Schutzrechte von anderen Firmen kopiert werden dürfen, konzentriert sich LEGO dabei vor allem auf den Schutz der “Trademarks”, also Namen, Logos, Verpackungsgestaltung usw., um sich von den Alternativherstellern auch weiterhin absetzen zu können und um zu verhindern, dass die eigenen Marken verwässert werden. Die Bestrebungen, die LEGO dabei unternimmt, sowie die eigene Sichtweise darauf, wie diese Trademarks geschützt werden (sollten), hat LEGO in einem öffentlich abrufbaren Leitfaden, der “Fair Play Broschüre”, dargelegt. Wir möchten hier einige der wesentlichen Aussagen, die für diesen Artikel relevant sind, zitieren und kommentieren.

Direkt in der Einleitung der Broschüre finden wir das folgende Zitat:

Insufficient protection of product rights works to the disadvantage of manufacturers who invest heavily in product development, product safety, quality control and marketing.

Copying makes it difficult for consumers to choose on an informed basis.

Dieser kurze Abschnitt fasst den Kern sowohl der Intention als auch der Kommunikation von LEGO zusammen: Es geht darum, die eigenen Investitionen (und natürlich die Marktposition, das wird hier jedoch nicht erwähnt) zu schützen. Das dafür nötige, mitunter für den Laien übertrieben hart wirkende, Vorgehen wird in der Außendarstellung mit dem Schutz der Verbraucher begründet, die sich sonst versehentlich für ein minderwertiges Produkt entscheiden könnten, in der irrtümlichen Annahme, es handele sich um ein Produkt von LEGO. Das wird später in der Broschüre noch genauer ausgeführt, z.B. im Abschnitt “Fair or unfair”:

Legal rights as well as common regard for fair play are increasingly violated by copyists in their attempts to mislead consumers by trading on the reputation of well-established products and trademarks.

The LEGO Group actively opposes any misuse that violates the protection granted under national and international legislation. We feel we have good reasons to do so; one of the aims of such legislation is to guarantee to consumers that they are buying the genuine, original product and not an inferior copy.

Als Beispiele werden z.B. Abwandlungen des LEGO Logos sowie im Abschnitt “Product Copying” einige Sets gezeigt, die tatsächlich 1:1-Kopien von LEGO Produkten darstellen.

LEGO Fair Play Broschuere Product Copying Beispiele

Diese Beispiele sind wohl unstrittig, es handelt sich hier um offensichtliche Plagiate, die reine “Trittbrettfahrer” von LEGO sind. Diskussionswürdig ist allerdings ein anderer Aspekt: die LEGO Minifigur. Im Abschnitt “Misuse of trademarks” lesen wir:

Product names, logos and product shapes which obviously imitate the LEGO Group’s registered trademarks are frequently used to mislead consumers into thinking that they are buying genuine LEGO® products.

The LEGO Group is also the owner of a whole range of additional trademarks, including the LEGO logo, the minifigure, the basic brick and the knobs.

The top box to the right shows some of the trademarks of the LEGO Group. They are not to be copied, depicted or used in any way without the prior consent of the LEGO Group.

Diese “top box to the right” zeigt u.a. eine LEGO Minifigur aus verschiedenen Perspektiven. Es ist also nicht erlaubt, eine Figur, die wie eine LEGO Minifigur aussieht, z.B. auf einem Fremdprodukt abzubilden (sofern LEGO dies nicht vorher ausdrücklich gestattet hat). So weit, so gut. Allerdings, und das ist die Krux, gilt dies aus Sicht von LEGO nicht nur für 1:1-Kopien der eigenen Minifiguren, sondern offenbar auch für Figuren, die ihr (zu) ähnlich sehen – behalten wir dies für den nächsten Abschnitt im Hinterkopf.

LEGO Fair Play Broschuere Trademarks Beispiele

Nun könnte man argumentieren, dass eine ähnliche, aber nicht gleiche Minifigur, die als Teil eines Sets in einem Karton, der klar mit einer anderen Herstellermarke gekennzeichnet ist, wohl schwerlich mit der LEGO Minifigur verwechselt werden kann. Hierzu argumentiert LEGO im Abschnitt “Product copying” wie folgt:

Even less tangible is the process known as post sale confusion. For example, the child receiving a box of building elements will almost certainly add these to the collection of LEGO elements it already has and experience that the new buy does not live up to the quality and play value known from the LEGO elements. Few look-alikes are made in accordance with the quality and safety standards met by the genuine LEGO products.

Um dies noch einmal klar zu sagen: Im Falle offensichtlicher Plagiate, die tatsächlich meist weit von der Qualität des Originalprodukts entfernt sind, ist die Argumentation von LEGO absolut nachvollziehbar und unserer Meinung nach richtig. Aber kann man die gleiche Argumentation, die gleiche Sichtweise auch auf Konkurrenzprodukte anwenden, die nur minimale Überschneidungen mit den Produkten von LEGO aufweisen (außer natürlich, dass sie kompatible Bausteine enthalten)? Lego ist offenbar der Auffassung: Ja, das kann und sollte man.

Streitpunkt Minifiguren

Ein spezieller und regelmäßiger Streitpunkt zwischen LEGO und den Importeuren alternativer Klemmbausteine sind, wie oben bereits herausgearbeitet, die Minifiguren. Auch Qman bzw. Enlighten verwendete bis vor einigen Jahren in seinen Sets 1:1-Kopien der originalen LEGO Minifigur, was im asiatischen Markt wohl auch zulässig ist, da LEGO dort keine 3D-Marke für die Minifigur besitzt und dort auch das Konzept einer 3D-Marke nicht existiert. Als die asiatischen Hersteller allerdings begannen, auf den europäischen Markt vorzudringen, wo LEGO eine solche Marke innehat, waren die Figuren ein Problem. Qman (und andere Hersteller) gingen deshalb dazu über, eigene Minifiguren zu verwenden, die sich von den dänischen unterscheiden:

Vergleich Minifiguren LEGO Qman Johnnys World 1
Vergleich der LEGO mit der Qman Minifigur. Quelle: Johnny’s World, Video zur Abmahnung vom 16.12.2020

Objektiv betrachtet ist heute keine einzige Komponente der Minifiguren von LEGO und Qman mehr identisch. So unterscheiden sich die Formen für Körper und Gliedmaßen, auch der innere Aufbau der Figuren ist bei Qman komplett anders. Die Qman-Figuren haben z.B. Hände mit erkennbaren Fingern, längere Beine und – was der augenscheinlichste Unterschied ist – einen viel größeren und anders geformten Kopf als die LEGO Minifiguren.

Das Problem: Diese Details erkennt man zwar als “Experte” sofort, aber würden auch willkürlich ausgewählte Personen, die sich nicht intensiv mit dem Thema Klemmbausteine beschäftigen, erkennen, dass es sich bei den Qman Minifiguren nicht um solche von LEGO handelt? Genau dies ist der Streitpunkt, dessentwegen LEGO in letzter Zeit wiederholt Importeure von Sets alternativer Hersteller abgemahnt hat, so auch Thorsten Klahold im Dezember. LEGO vertritt nämlich offenbar die Auffassung, dass noch immer eine zu große Verwechslungsgefahr zwischen den Figuren bestehe und sieht dadurch die eigenen Schutzrechte verletzt.

Klahold und andere Importeure sind naturgemäß anderer Auffassung und berufen sich dabei auf die unbestreitbaren Unterschiede im Detail. Allerdings muss trotz aller Abwandlungen die Frage erlaubt sein, warum die Alternativ-Figuren noch immer so wirken, als habe man die LEGO Minifigur als Basis genommen und anschließend verändert – schließlich stellt diese den Körper bei Weitem nicht anatomisch korrekt dar und es ließe sich bestimmt auch eine Form finden, die ins System passt, sich aber wesentlich stärker von der LEGO Minifigur unterscheidet, z.B. eine andere Größe hat oder sich generell mehr an einem Menschen als an der LEGO Minifigur orientiert.

Für beide Sichtweisen gibt es also gute Argumente, weswegen es wohl unausweichlich ist, dass dieser Streitpunkt irgendwann gerichtlich geklärt wird. Bis dahin hat LEGO als Rechte- und Markeninhaber allerdings die Trümpfe in der Hand, kann sich durch Nutzung des Zollrechts wohl gegen die Einfuhr solcher Figuren wehren – und hat es im aktuellen Fall auch getan.

Spendenaktion “Bricks 4 the Kids”

Als Reaktion auf das Vorgehen von LEGO rief Thorsten Klahold am Ende seines Videos eine Spendenaktion ins Leben. Er verpflichtete sich, für die zusammengetragene Spendensumme zum Selbstkostenpreis Bausteinsets von Alternativherstellern in China zu bestellen und diese an deutsche Kinderheime zu verteilen. Die Aktion kündigte er mit den folgenden Worten an:

Deswegen habe ich mir eine Kleinigkeit überlegt, um ein Zeichen zu setzen. Um LEGO zu zeigen, dass wir nicht einverstanden sind mit dem, was die in letzter Zeit machen: Wie die mit Youtubern umgehen, wie die mit Kunden umgehen, wie die mit den kleinen Händlern umgehen, wie die Preisgestaltung ist, wie die Produktgestaltung ist.

Wenn ihr all mit (sic!) diesen Sachen nicht einverstanden seid, dann möchte ich, dass ihr spendet!

Das Sammeln der Spenden ist also als Protest gegen LEGO zu verstehen, was auch aus der Beschreibung auf der Spendenseite klar hervorgeht:

Damit wollen wir ein Signal an LEGO® senden, dass ihre Firmen-, Preis- und Produktpolitik nicht mehr zu der Firma passt, die sie in unserer Kindheit einmal war.

Die Aktion trägt den Namen “Bricks 4 the Kids” und ist unter https://gofund.me/58736ef6 zu finden, alternativ kann auch eine Spende per Paypal an die in der Videobeschreibung hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet werden.

Vom Erfolg wurde er offenbar selbst überrascht, denn statt der in der Ankündigung als Ziel gesetzten 30.000,- Euro (dafür ließe sich ein Container importieren), liegt die Spendensumme aktuell schon bei über 400.000,- Euro.

Einordnung

Jetzt möchten wir die oben besprochenen Sachverhalte – den Zollstreit mit LEGO und die daraus resultierende Spendenaktion – aus unserer Sicht einordnen.

  • Wir haben den Eindruck, dass LEGO, bei aller berechtigter Verteidigung der eigenen Marke, aktuell bemüht ist, die asiatische Konkurrenz vom deutschen/ europäischen Markt fernzuhalten. Dabei schießt LEGO unseres Erachtens über das Ziel hinaus, denn eine faire Konkurrenzsituation ist etwas, von dem wir als Kunden nur profitieren können. Aus der Sicht von LEGO ist dieses Vorgehen verständlich, denn kein Anbieter gibt wohl gerne Marktanteile ab. Dennoch darf und sollte die Härte der Auseinandersetzungen auch von Fans der Marke LEGO durchaus kritisiert werden.
  • Ungeklärt ist für uns, wieso Unternehmen in der Lage sind, offenbar ungeprüft bzw. ohne vorherige gerichtliche Klärung andere Unternehmen und Einzelpersonen in das Zollinformationssystem eintragen zu lassen, wodurch diesen gravierende Nachteile entstehen können. Wir hoffen, dass hier durch rechtlich versierte Personen oder eine Rückmeldung des Zolls noch eine Klärung stattfinden kann.
  • Wie schon in den vorherigen Fällen war LEGO, aus Gründen der zuvor erfolgten Abmahnung an Klahold und um die eigene Position in einem womöglich noch folgenden Prozess nicht zu schwächen, zum Handeln verpflichtet. Allerdings hätten auch andere Wege offengestanden, etwa direkt aus der Abmahnung heraus ein Verfahren zu eröffnen, während dessen das Geschäft der Steingemachtes GmbH normal hätte weiterlaufen können, sofern keine einstweilige Verfügung erwirkt worden wäre. Durch die Eintragung im ZIS brachte sich LEGO somit womöglich selbst (unnötig) unter Zugzwang und bewirkte damit eine Eskalation der Situation. Angemerkt werden muss allerdings auch, dass Klahold das Kompromissangebot seitens LEGO, die nicht beanstandete Ware aus dem zurückgehaltenen Container freiwillig freizugeben, ausschlug.
  • Die Spendenaktion, bei der laut Klahold auch große Mengen Qman-Sets bestellt werden sollen, die vermutlich auch wieder Minifiguren enthalten werden, bringt LEGO wahrscheinlich in eine unmöglich für alle Seiten zufriedenstellend zu lösende Situation. Um die eigenen Interessen zu schützen, wird LEGO voraussichtlich eine erneute Welle der öffentlichen Empörung in Kauf nehmen müssen. Dabei besteht zumindest theoretisch auch die Gefahr, dass Spendengelder in mittlerer sechsstelliger Höhe “vernichtet” werden.

Nachfolgend werden wir auf einige Punkte noch einmal etwas ausführlicher eingehen.

Einbehaltung des Containers

Bei der Betrachtung seiner Optionen geht Klahold offenbar implizit davon aus, dass LEGO die Frist zur Klageerhebung nicht einfach verstreichen lassen und somit die Ware wieder freigeben wird. Wir teilen diese Auffassung, da dieses Vorgehen, praktisch eine Billigung der zuvor beanstandeten Produkte, wiederum die Position von LEGO in einem potentiellen zukünftigen Rechtsstreit entscheidend schwächen könnte.

Nehmen wir dies zum Anlass, das Einschreiten von LEGO kurz generell zu hinterfragen. Klahold zeigte sich in seinem usprünglichen Video überrascht, dass LEGO wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße die Aussetzung der Überlassung beantragt habe, da er nicht wisse, auf welche Produkte sich dies konkret beziehe. Diese Aussage wiederum überrascht uns, denn Klahold erhielt zwar zunächst vom Zoll keine Auskunft über diesen Sachverhalt, aber es lag natürlich von Anfang an nahe, dass seitens LEGO beim Zoll dieselbe Begründung angeführt wurde, die schon Gegenstand der Abmahnung gegen die Steingemachtes GmbH war: Die aus Sicht von LEGO zu ähnlichen Minifiguren im Hinblick auf Marken- und Urheberrecht. Dies wurde inzwischen von den Anwälten von LEGO bestätigt.

Auch wenn die Verhältnismäßigkeit des Vorgehens von LEGO durchaus fragwürdig ist und der ewige Streit um die Minifigur endlich einmal vor Gericht geklärt gehört, scheint es doch im Sinne eines konsequenten Vorgehens geradezu notwendig, dass LEGO beim Zoll einschritt. Anders ausgedrückt: Nun, da der Container schon einmal beschaut und LEGO diesbezüglich vom Zoll kontaktiert worden war, konnte LEGO die fragwürdigen Sets schlecht “durchwinken”, da ihnen dies später als Billigung hätte ausgelegt werden und im Extremfall zum Verlieren eines Prozesses hätte führen können.

Diese “Zwickmühle” hätte sich allerdings eventuell vermeiden lassen, wenn man Klahold, die Steingemachtes GmbH und Qman nicht als Verdachtsfälle beim Zoll gemeldet hätte! Durch dieses Vorgehen stieg vermutlich die Wahrscheinlichkeit, dass der Zoll Klaholds Lieferung besonders prüfen und LEGO involvieren würde. LEGO war dann aufgrund der zuvor erteilten Abmahnung gezwungen, IP-Verstöße anzumelden und den Container weiter zurückhalten zu lassen. Klahold kann nun die Ware nicht vernichten lassen, da er dadurch in einem zukünftigen Prozess gegen LEGO einen Nachteil hätte, LEGO kann umgekehrt aus den gleichen Motiven die Ware nicht freigeben. Ein Prozess wird sich also aller Wahrscheinlichkeit nach gar nicht vermeiden lassen, selbst wenn die beteiligten Parteien dies wollten.

Dies bedeutet für Klahold eine massive Einschränkung seiner Tätigkeit, da er schlechtestenfalls an Importen gehindert wird bzw. diese mit großen Zusatzkosten für ihn verbunden sein könnten. LEGO steht nun nicht ganz zu Unrecht in der öffentlichen Wahrnehmung als der “böse Konzern” da, weil sie wohl allen Beteiligten durch die Eskalation den Weg zu einer gütlichen Übergangslösung, während die Minifiguren-Thematik gerichtlich geklärt wird, zunächst verbaut haben. Die Schuld, dass es zu dieser unschönen, für Klahold wirtschaftlich bedrohlichen und für LEGO sich zum PR-Desaster entwickelnden Situation gekommen ist, liegt also nach unserem Verständnis ganz klar bei LEGO, die sich auch für den Weg einer Klage aus der Abmahung heraus unter vorläufiger Weiterführung des normalen Geschäftsbetriebs der Steingemachtes GmbH hätten entscheiden und auf die Meldung im ZIS verzichten können. Ob LEGO in diesem Fall allerdings in der Wahrnehmung der Community besser dagestanden hätte, darf bezweifelt werden, denn auch anlässlich einer Klage hätte es vermutlich ein Video gegeben, das diese öffentlich thematisiert.

Was die Gründe für das Vorgehen von LEGO anbelangt, spekuliert Klahold in seinem Video dahingehend, dass LEGO aus “Angst” mit allen (rechtlich zulässigen) Mitteln versuche, einen aufstrebenden Konkurrenten, der die Kernzielgruppe des Konzerns bedient – nämlich Kinder -, vom Markt fernzuhalten, bevor dieser zu einer ernsten Gefahr werden könne. Diese Einschätzung trifft den Kern der Sache bestimmt gut. Doch auch hier muss man sich fragen: Gibt es irgendein Unternehmen der Größe von LEGO, das nicht so handeln würde? Wer gibt schließlich gerne Marktmacht und damit Umsatz und Gewinn an Konkurrenten ab? Warum sich der Konkurrenz im “fairen Wettkampf” stellen, so lange man noch andere Optionen ausschöpfen kann? Das Ganze ist wohl in der Wirtschaft leider ein ganz normaler Vorgang.

Dass ein Konzern mit der finanziellen Macht von LEGO offenbar einen vergleichsweise kleinen Importeur (der allerdings mit Qman ebenfalls eine große Firma im Rücken hat) durch rechtliche Kniffe finanziell “ausbluten” lassen könnte, ist ein Problem. Hier wäre es aber am Gesetzgeber, dies zu verhindern. Dass LEGO die vorhandenen Möglichkeiten ausnutzt, mag unsympathisch oder unfair wirken, ist andererseits aus einer rein wirtschaftlichen Sicht absolut verständlich.

Und hier kommen wir allmählich zum eigentlichen Problem: LEGO hat sich selbst durch geschicktes Marketing und PR-Material wie die von Klahold zitierte Fair Play-Broschüre ein Image geschaffen, dem sie nun nicht gerecht werden. Formulierungen wie die folgende könnten im Lichte der aktuellen Ereignisse für die Gegenseite wie blanker Hohn wirken:

We want to make sure that consumers can have confidence that anything bearing the LEGO Group’s trademarks or characteristic product features is a LEGO®brand product. This is in the best interest not only of our company but also of consumers – primarily children – all over the world.

ALL WE ASK IS THAT THERE SHOULD BE FAIR PLAY.

LEGO ist hier zum einen sehr großzügig damit, worum es sich bei den “trademarks or characteristic product features” handelt – offenbar gehört dazu nach Auffassung des Unternehmens alles, was z.B. auch nur eine entfernte Ähnlichkeit zur LEGO Minifigur hat. Auch wird hier – wie übrigens in nahezu jeder Stellungnahme, die LEGO zu Streitigkeiten wie den aktuellen abgibt – der Schutz der Verbraucher als Begründung für das eigene Vorgehen angeführt. Das ist ein für jeden leicht enttarnbarer Marketing-Schachzug, denn selbstverständlich geht es auch LEGO wie den meisten anderen Unternehmen vor allem um Geld und Marktmacht.

Auch das Produkt LEGO an sich, mit dem die meisten Menschen wohl nahezu ausschließlich positive Erinnerungen aus ihrer Kindheit verbinden, lässt natürlich manchmal die Tatsache in den Hintergrund treten, dass es sich auch bei LEGO um ein ganz normales Wirtschaftsunternehmen handelt, das entsprechend agiert. LEGO könnte hier viel Dynamik aus der Diskussion nehmen, wenn sie die Diskrepanz zwischen der eigenen Außendarstellung und dem tatsächlichen Vorgehen minimieren würden – entweder durch weniger aggressives Verteidigen der eigenen Rechte (was vermutlich unrealistisch ist) oder durch eine ehrlichere und offenere Kommunikation.

Spendenaktion

Einige Stimmen in den Kommentaren und auch die meisten Personen bei uns im Team kritisierten die Verknüpfung der Spendenaktion mit dem Rechtsstreit zwischen LEGO und der Steingemachtes GmbH, da hier die Kinder instrumentalisiert würden. Es muss allerdings festgestellt werden, dass auch LEGO von solchen Vorwürfen nicht ganz freigesprochen werden kann. So wird z.B. oft der Schutz der Kinder als Begründung angegeben, warum LEGO gegen Alternativhersteller vorgehe, obwohl es sich in dem meisten Fällen tatsächlich um rein wirtschaftliche Erwägungen handeln dürfte. Auch muss man Klahold zugute halten, dass er die Aktion, wie das obige Zitat zeigt, ganz offen als “Zeichen gegen LEGO” ankündigte.

Wir sind, obwohl ein fader Beigeschmack bleibt, der Meinung, dass es sich bei der Spendenaktion an sich um eine gute Sache handelt. Durch sie bewirkt die Wut oder Enttäuschung, die sich offenbar bei vielen über LEGO angestaut hat, noch etwas Positives und die Heimkinder profitieren davon – die Hintergründe dürften den Kindern dabei relativ egal sein.

Fraglich ist allerdings, ob es bei der Einfuhr der Sets aus China nicht wieder zu einer ähnlichen Situation wie der jetzigen kommen wird. Was geschieht zum Beispiel, wenn auch die Container mit den Spendensets vom Zoll zurückgehalten werden? Wie wird LEGO reagieren, falls sie wieder strittige Teile enthalten, wovon mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszugehen ist? LEGO befände sich dann in der unmöglichen Situation, entweder ein PR-Desaster zu riskieren oder sich durch Ignorieren des Sachverhalts rechtlich selbst schwächen zu müssen. Ein denkbarer Ausweg für LEGO bestünde z.B. darin, die Sets zwar zurückzuhalten, aber selbst eine Spende in gleicher Höhe (oder noch besser: gleicher Anzahl an Sets) zu veranlassen. Auch dann wäre ein gewisser Imageschaden wohl unvermeidbar, würde jedoch zumindest etwas kompensiert werden.

Falls Klahold diese Eventualität bewusst einkalkuliert hat, handelt es sich um einen brillanten Schachzug, um sich gegen LEGO zu wehren. LEGO kämpft schließlich auch mit harten Bandagen, und er würde so seine Möglichkeiten, als vergleichsweise kleine Firma dagegenzuhalten, optimal ausschöpfen. Die Regeln des Fair Play, auf die er sich selbst mehrfach beruft, gebieten allerdings, dass er es nicht auf diesen Fall anlegt, sondern vielmehr versucht, solche Sets zu importieren, die LEGO bisher noch nicht (z.B. im Rahmen der Abmahnung) beanstandet hat. Ansonsten nähme er in Kauf, dass zumindest Teile der Spendengelder verfallen könnten, falls Sets zurückgehalten oder schlimmstenfalls vernichtet werden.

Verhalten der Community

Was uns ebenfalls einzuordnen ein Bedürfnis ist, sind die Grabenkämpfe, die aktuell innerhalb der Klemmbaustein-Community ausgetragen werden. Dass ausgehend von einigen Unterstützern Klaholds mittlerweile Beleidigungen und, wie wir hörten, auch schlimmere Anfeindungen bis hin zu Morddrohungen beim Zoll, bei Anwälten und bei LEGO-Fans und -Fanmedien eingegangen sind – auch bei uns – ist absolut inakzeptabel. Es darf nicht vergessen werden: Hier geht es um Spielzeug und letztlich um eine rechtliche Auseinandersetzung zweier großer Klemmbaustein-Hersteller. Auch wenn in diesem Fall (zumindest für den Augenblick) eine kleinere deutsche Firma in finanzielle Bedrängnis gerät, so rechtfertigt dies in keinem Fall derartige Auswüchse.

Genau so wenig sollten LEGO Fans jeden Unterstützer von Thorsten Klahold oder anderer Anbieter alternativer Klemmbausteine gleich in eine Schublade stecken oder gar beleidigen. Vielleicht ist es an der Zeit, dass wir uns insgesamt als Community mehr auf die Gemeinsamkeiten besinnen als auf die kleinen Unterschiede und dabei allen zugestehen, diejenigen Klemmbausteinmarken zu kaufen, an denen sie Freude finden. Auch sollte jeder es sowohl akzeptieren, dass manche Hobbyisten exklusiv eine einzige Marke bevorzugen als auch, dass andere sich eben bei verschiedensten Marken diejenigen Produkte heraussuchen, die ihnen gefallen.

Interview mit Thorsten Klahold aka Johnnys’s World

Am gestrigen Dienstag, dem 9. März, haben wir (also Jens und Lukas) mit Thorsten ein Interview geführt und ihm dabei einige Fragen gestellt, die für uns nach der Aufarbeitung des Geschehens noch offen geblieben waren. Daraus ist ein 90 Minuten langes Gespräch entstanden, das wir als Podcast veröffentlicht haben und das ihr euch auch hier einfach im Browser anhören könnt.

https://soundcloud.com/stonewars/interview-mit-thorsten-klahold-aka-johnnys-world

Im Nachgang zu unserem Gespräch hat Thorsten das Video zur Beschaffung von Lepin Sets über Aliexpress übrigens von seinem Kanal entfernt.

Dank David haben wir auch die Timecodes für das Interview:

Timecodes für das Interview

0:00:00 Begrüßung

0:01:44 Ist Steingemachtes Generalimporteur für die gesamte EU?
0:02:35 Richtet sich LEGOs Vorgehen gegen Steingemachtes oder Qman?
0:03:45 Marktsituation in Osteuropa & Mittel/-Nordeuropa
0:05:11 Richtet sich LEGOs Vorgehen gegen Steingemachtes oder Qman? (fortgesetzt)
0:07:00 Sind die Qman-Minifiguren Grund für die Festsetzung und welche juristische Alternativen hätte es gegeben?
0:09:45 Neues Anwaltsschreiben vom 9.3.21
0:11:36 Kein Zugriff auf nicht beanstandete Sets?
0:13:10 Was unterscheidet die beanstandeten von den anderen Sets?

MINIFIGUREN
0:14:38 Andere Hersteller, andere Figuren
0:22:40 3D-Marke vor Gericht

VERGANGENHEIT
0:31:36 Lepin auf “Johnny’s World”
0:37:14 “Geklautes” MOC, bezahlte Anleitung
0:40:30 Vergangenheit von Qman/Enlighten

0:42:44 Gegenwart von Qman
0:46:39 Geschäftszahlen von LEGO

0:49:00 SPENDENAKTION
0:49:55 Thorstens Appell an die Community
0:54:48 Spendenaktion (fortgesetzt)
1:06:12 Warum den Konflikt öffentlich machen?

1:09:35 Auskunfts- & Löschungsrecht beim Zollinformationssystem
1:13:51 Details zum Ablauf der Beschauung & Beschlagnahme
1:18:26 Bestellzeitpunkt im Verhältnis zur Abmahnung
1:19:38 Kosten & Konsequenzen für Steingemachtes
1:22:10 Markt & Moral
1:23:17 Schadstofffreiheit von Qman
1:24:36 Ein Herz für Kinder

1:25:59 ZUSAMMENFASSUNG & FAZIT
1:30:53 Schlussworte

Ergänzung: Video der Klemmbausteinlyrik

Als weitere Ergänzung zu unserem Artikel möchten wir hier gerne noch ein Video von Henry von der Klemmbausteinlyrik einbinden. Dieser spricht dort in gewohnt sachlicher Manier einige weitere Punkte an, die zur Betrachtung der Gesamtlage einen sehr guten Beitrag leisten können:

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Fazit

Es gibt in der Vergangenheit von Qman, damals noch Enlighten, viel Schatten, da sie als reiner Plagiator ihr Geschäft begannen. Auch Thorsten Klaholds frühe Videos zum Thema Lepin sind fragwürdig, gerade weil sie (bis heute) noch aufrufbar waren. Beide haben sich aber von dieser Vergangenheit gelöst und geben sich nun laut eigener Aussage Mühe, ein eigenständiges Sortiment auf dem europäischen Markt zu etablieren, welches das Angebot von LEGO ergänzt, ohne dabei deren Rechte zu verletzen. Das kann uns als Kunden nur recht sein, denn Konkurrenz belebt das Geschäft und bietet uns eine größere Auswahl. Natürlich ist die Motivation von Qman und Steingemachtes nicht bloße Nettigkeit und Gutmütigkeit den Kindern gegenüber, sondern (genau wie bei LEGO) das Ziel, sich eine Marktposition aufzubauen und letztlich damit Geld zu verdienen.

Dass Qman sich auch heute noch bei der Gestaltung mancher Sets oder Themenreihen von LEGO “inspirieren” lässt, ist augenscheinlich, jedoch ist der Anbieter inzwischen weit davon entfernt, ein reiner “Nachmacher” zu sein – die Mehrheit der Designs besticht durch Eigenständigkeit. Vom Nachahmen bestimmter Marken ohne Lizenz, z.B. was Fahrzeuge angeht, sollte Qman jedoch dringend Abstand nehmen, wenn sie im europäischen Raum als unbedenklich wahrgenommen werden wollen – dies fällt auch bei aktuelleren Sets noch negativ auf. Der große Streitpunkt sind jedoch, wie schon so häufig, die Minifiguren. Hier hätte Qman LEGO leicht den Wind aus den Segeln nehmen können, indem sie eine komplett eigenständige Minifigur “von Grund auf” entwickelt und nicht die LEGO Minifigur nur abgewandelt hätten. Doch auch in ihrer heutigen Form ist die hinreichende Ähnlichkeit der Qman Minifigur zu der von LEGO mindestens diskussionswürdig. Ein Gericht wird hier letztlich entscheiden müssen, damit entweder die ständigen rechtlichen Schritte seitens LEGO oder die Verwendung ähnlicher Minifiguren durch die Alternativhersteller ein Ende finden.

Es drängt sich allerdings in Anbetracht der Häufung der rechtlichen Auseinandersetzungen von LEGO mit Konkurrenten aus Asien der Eindruck auf, dass – bei allem berechtigten Schutz der eigenen Marken und Designs – vor allem die eigene Vormachtstellung auf dem europäischen Markt verteidigt werden soll. Das ist legitim, doch macht es ein Unternehmen nicht unbedingt sympathisch, wenn es sich auf diese Weise die Konkurrenz “vom Hals zu halten” versucht. Im aktuellen Fall hat LEGO sich durch sein aggressives Vorgehen selbst in eine unmögliche Situation gebracht, offenbar ohne zu bedenken, welchen PR-GAU dies für das eigene Unternehmen bedeuten könnte. Denn Klahold gilt in der Klemmbausteinszene gemeinhin nicht als Provokateur, sondern als Person, die offen für Diskussionen und andere Standpunkte ist und auch LEGO in Reviews stets fair behandelt hat.

Durch die Spendenaktion kann LEGO in ein noch viel größeres PR-Desaster geraten, nämlich falls auch die Container mit den zu spendenden Sets vom Zoll aufgehalten werden sollten. Wir hoffen, dass LEGO aus dieser Situation einen guten Ausweg finden wird, sofern sie eintritt.

Es ist legitim und normal, dass die eigenen Marken mit allen zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln verteidigt werden. Dass LEGO dabei allerdings gleichzeitig die öffentliche Kommunikation derart “wortkarg”gestaltet und nur immer wieder mit den gleichen Marketing-Allgemeinplätzen reagiert, ist für die Mehrheit der Klemmbaustein-Community wohl langsam nicht mehr nachvollziehbar. Vermutlich versucht LEGO mit dieser Strategie, den Shitstorm nicht durch falsche Äußerungen, die zum aktuellen Zeitpunkt vermutlich sowieso negativ ausgelegt würden, noch weiter eskalieren zu lassen.

Wenn LEGO aber auch weiterhin seine Rechte mit gleichbleibender Vehemenz verteidigen möchte, so muss wenigstens die Außendarstellung des Unternehmens überdacht werden. Denn einerseits ein Heile-Welt-Image zu pflegen und angeblich ausschließlich um das Wohl der Verbraucher besorgt zu sein, andererseits jedoch für alle erkennbar die eigenen Finanzinteressen knallhart durchzusetzen und die eigene Marktmacht zu verteidigen – da ist der nächste Shitstorm schon vorprogrammiert. Und mit jedem Ereignis erfahren wieder etliche 10.000 Verbraucher, dass es überhaupt Alternativanbieter für Klemmbausteine gibt. LEGO erweist sich also selbst einen Bärendienst.

Wir hoffen, alleine schon aus Eigeninteresse, dass die Häufigkeit und Intensität der Shitstorms rund um LEGO in Deutschland in den kommenden Monaten zurückgehen wird. Das Moderieren der Kommentare hier im Blog zu diesen Zeiten ist sehr ermüdend und lenkt uns vom Wesentlichen ab, auch die Beleidigungen und ewigen unwahren Unterstellungen uns gegenüber hinterlassen ihre Spuren. Wir hoffen also, dass die rechtliche Situation rund um LEGO und den Import von alternativen Klemmbausteinprodukten schnellstmöglich geklärt und dass auf keiner der beiden Seiten mehr “gezündelt” wird. In der jüngsten Vergangenheit gab es aus unserer Sicht mehrere absolut unnötige Versuche, es der jeweiligen Gegenseite schwer zu machen. Hierzu zählten einerseits der (mittlerweile zurückgezogene) Antrag auf Designschutz der 1 x 5 Platte seitens LEGO und andererseits der Versuch, den Begriff “LEGO” auf Biegen und Brechen als Gattungsbegriff zu etablieren und dadurch die Wortmarke löschen zu lassen.

Es ist an der Zeit, dass die ewigen rechtlichen Auseinandersetzungen enden und die Streitpunkte vor Gericht geklärt werden. Wenn es soweit ist, bleibt nur zu hoffen, dass tatsächlich ein Urteil gesprochen und dieses dann auch von den Anhängern beider “Lager” akzeptiert werden wird.

Wir hoffen, wir konnten mit unserem Beitrag und dem Interview einige noch unklare Punkte erklären oder zumindest alle verfügbaren Informationen rund um Johnny’s World bzw. Steingemachtes und den Qman Container beim Zoll zusammentragen. Wir sind gespannt auf euer Feedback in den Kommentaren, aber auch hier gilt: Bleibt bitte freundlich, fair und sachlich allen Parteien gegenüber und beachtet unsere Netiquette.

Über StoneWars Team 5 Artikel
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